Kulturverein Deberndorf "Dillnberch Schlorcher" e.V. |
|
Böllerabteilung des Kulturvereins Deberndorf
|
| Im Jahre 1995 wurde die
Böllerabteilung des KVD gegründet, damals 5 Mitglieder, heute sind
es 8 Böllerer. 1 Frau und 7 Männer Die Böllerschützen besitzen Hand- und Schaftböller, der Verein selbst
nennt 2 Kanonen sein Eigen. Das Böller-Brauchtum ist beschränkt auf bestimmte Anlässe, wie z.B. Hochzeiten, Taufen, Kirchweihen, Sonnenwende, hohe Geburtstage und als Ehrbezeugung für verdiente Persönlichkeiten. Der Verein besucht auch Böllertreffen zu denen Böllergruppen u. Vereine
einladen. Bisher besuchte Böllertreffen:
1997 7. Fränkisches Böllertreffen Schwürbitz a. M.
1999 12. Bayerisches Böllertreffen in Hofgiebing 1. Rangau-Böllertreffen in Veitsbronn/Siegelsdorf 9. Fränkisches Böllertreffen in Rüsselbach 1. Nordbayerisches Böllertreffen in Heroldsbach
2000 Millenniumsböllern in München
2001 3. Nordbayerisches Böllertreffen in Pinsberg
2002 4. Nordbayerisches Böllertreffen in Birkhof
|
|
| 2005 14. Fränkische Böllertreffen in Neuhof an der Zenn Bilder
2008 10. Nordbayrisches Böllertreffen in Höchstadt a. d. Aisch Bilder
|
|
|
|
|
|
|
|
Anmerkungen zum Brauchtum des Böllerschießens Von Karl Heinz KaiserDas Böllerschießen hat zwar durchaus eine traditionsreiche aber nur
teilweise durch alte Chroniken belegbare Geschichte, die bis in das
ausgehende 15. Jahrhundert zurückreichen dürfte. Trotz langwieriger,
intensiver Nachforschungen ist es aber bis heute nicht zweifelsfrei
gelungen, den Zeitpunkt des Entstehens dieses Brauches schlüssig
nachzuweisen. "Das ging aus wie das Hornberger Schießen...... !" Die Begebenheit ist einer der ältesten überlieferten Nachweise dafür,
dass in deutschem Gebiet geböllert wurde, der tatsächliche Ursprung
dürfte aber wesentlich weiter zurück in unserer Vergangenheit liegen. "dass bei den Hochzeiten auf dem Land die Bauern - Kerl und Junge
Pursch mit allerhand Feuern und Rohren platschen und Freudenschüsse
tun," Das damalige "Freudenschießen" aber starb nicht aus, was viele
weitere Begebenheiten auch bezeugen, so liegt mir z. B. eine Kopie des
Kassenbuches der königlich privilegierten Schützengesellschaft Zirndorf
vor, in dem bereits im Jahre 1835 / 36 die Ausgabe von 4.- fl. für die
Anschaffung eines Böllers bei der Fa. Rothgießer Rupprecht in Nürnberg im
Kassenbuch und im Inventarium dieser Schützengesellschaft dokumentiert
wurde. Ein weiterer Nachweis das Thema betreffend wurde mir kürzlich von
einem Schützenkameraden aus Pleinfeld übergeben. Demnach wurde zum Te
Deum, anlässlich der Errichtung der Barbarabruderschaft im Kloster
Heiligenblut bei Spalt, am 25 Februar 1715 Böller abgefeuert (sh. Kopie des
Schreibens von Schützenbruder Dietmar Birkel aus Pleinfeld). Niemand glaubt heute mehr an böse Geister, oder daran das Wetter
verbessern zu können indem er ein paar Böllerschüsse gegen den Himmel
schickt. Aber allgemein, großes Entzücken und Freude können
Böllerschüsse anlässlich einer Hochzeit, oder der Eröffnung einer
fränkischen Kirchweih und auch zur Einholung des Schützenkönigs sowie zur
Eröffnung von anderen hohen weltlichen und kirchlichen Festen erzeugen. Das
Böllerschießen war weder in Vergangenheit, noch in der Gegenwart als
eigenständiges Brauchtum zu verstehen, sondern ist immer als begleitendes
Element für ganz bestimmte Anlässe im kirchlichen und weltlichen
Jahreslauf Bestandteil vorrangiger Bräuche und Traditionen. Weil aber Bräuche sich regional unterscheiden, weil sie sich stets
weiterentwickeln, wenn sie weiter existieren wollen und auch weil
Brauchtum jederzeit neu entstehen kann, gibt es auch keinerlei Anspruch auf
eine einheitliche und gleichermaßen für alle Orte und Regionen im Lande
geltende Bedürfnisregelung. Wünschenswert wäre allerdings, dass von Seite
des Gesetzgebers für neu entstehende Böllergruppen ein Mindestmaß an
Anlässen (z. B. wie in der Region allgemein üblich) genehmigt wird.
Beispielsweise könnten das für einen Schützenverein folgende Anlässe
sein : Königsproklamation, Vereinsjubiläum, Hochzeit von
Vereinsmitgliedern, runde Geburtstage von Vereinsmitgliedern ab dem 50.
Geburtstag, Beerdigung von Vereinsmitgliedern, Anschießen von Vereinsfesten
und Festzügen. |
|